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Blackout: Licht aus – Haftung an?

Kaleb Kitzmüller | 05.11.2021

In den letzten Monaten haben die Warnungen vor einem Blackout rapide zugenommen. Teilweise kann man die Berichterstattung dazu zwar als bloße Angstmache abstempeln, das Risiko ist aber leider durchaus real. Besser als Schwarzmalerei: Information die als Basis für Entscheidungsfindung taugt.

In einem OÖNachrichten-Beitrag hat Kaleb Kitzmüller in aller Kürze Tipps für Geschäftsleiter zusammengefasst, wie diese deren Sorgfaltspflichten nachkommen können.

Nachzulesen im Wirtschaftsteil der OÖN, mit OÖNplus unter https://lnkd.in/ekrmNW8E oder nachstehend als Textauszug:

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Kann der Klimawandel Schuld daran sein, wenn das Licht ausgeht? Leider keine besonders gewagte These.

Der derzeitige Klimawandel wird durch Treibhausgase verursacht. Um deren Ausstoß zu reduzieren soll die Energieproduktion weg von den fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energieträgern umgestellt werden. Diese Energiewende zur nachhaltigen Energieproduktion stellt jedoch das derzeitige Energiesystem vor gewaltige Herausforderungen.

Ein Beispiel: Während ein Kohlekraftwerk in relativ kurzer Zeit je nach Bedarf eingeschaltet werden kann und für einen gleichmäßigen Energiefluss sorgt, sind erneuerbare Energieträger naturgemäß stark wetterabhängig und können damit nicht immer die benötigte Leistung erbringen. Diese Herausforderungen können Einfluss auf die Netzspannung haben. Bei einem Spannungsabfall kann es zu einer Kettenreaktion kommen, die letztlich zu einem gänzlichen Zusammenbruch der Energieversorgung führt: dem Blackout.

Der Klimawandel ist jedoch nicht der einzige Schuldige, so können zB auch Hackerangriffe, der mangelnde Netzausbau oder einfache technische Gebrechen zu einem Blackout führen. Auch wenn das Risiko eines Blackouts nicht durch Angstmacherei zum Damoklesschwert erklärt werden sollte, die Erfahrungen aus der nahen Vergangenheit zeigen, dass das Risiko real ist. Da Unternehmen bei einem Blackout mit gravierenden Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb rechnen müssen, sollten auch die rechtlichen Folgen bedacht werden.

Geschäftsführer müssen bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Das gilt auch für den Umgang mit einem Blackout. Sorgfältige Geschäftsführung kann zum Beispiel umfassen, die Auswirkungen eines Blackouts durch Präventionsmaßnahmen zu minimieren. Dadurch können Schäden vom Betrieb abgewendet werden und auch eine persönliche Haftung wird vermieden.

Welche Maßnahmen sollten getroffen werden? Information is the key! In Blackoutplänen sollten die notwenigen Handlungsabläufe beschrieben werden. Mitarbeiter sollten ausreichend informiert und abgesichert sein. Bei Vertragsbeziehungen ist maßgeblich, ob ein Blackout als höhere Gewalt eingestuft werden kann. In diesem Fall können in Verträgen besondere Regelungen zur Gefahrtragung greifen, die Risiken minimieren. Die COVID-Pandemie hat gezeigt, dass in diesem Punkt bei vielen AGB, Versicherungsbedingungen und sonstigen Verträgen Anpassungsbedarf besteht. Eine vermeintliche Absicherung ist in der Folge oft nicht gegeben. Die Gefahr eines Blackouts sollte daher konkret in den verschiedensten Vereinbarungen der Geschäftsbeziehung berücksichtigt werden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Es empfiehlt sich, Vereinbarungen mit Dienstleistern, Kunden und Lieferanten zu prüfen, um gegen Risiken eines Blackouts (zB Lieferschwierigkeiten) abgesichert zu sein. Aber Vorsicht! Nur weil wieder Strom verfügbar ist, heißt das nicht, dass die Produktion/Dienstleitung sofort wieder anlaufen kann. Deshalb sollte als Bedingung für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs auf die Funktionsfähigkeit der notwendigen Infrastruktur abgestellt werden und ein Zeitpuffer für diesen Anlaufprozess eingeräumt sein. Bei Energielieferverträgen sollte geprüft werden, ob Abnahmeverpflichtungen auch den Blackout-Fall berücksichtigen.

Wie so oft gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

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Weitere praktische Infos zur Blackoutprävention finden sich in der Blackout Broschüre der Wirtschaftskammer Oberösterreichhttps://lnkd.in/eYtj7cwm

Sie haben Fragen zur rechtlichen Blackoutprävention? Kontaktieren Sie uns gerne!

Kaleb Kitzmüller

Mag. Kaleb Kitzmüller, LL.M. (Amsterdam) ist Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Energievertragsrecht, Corporate/M&A, Immobilienrecht und Klimaschutzrecht.


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