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Bürgeranwalt: Komplizierte Photovoltaik-Förderung

Johannes Hartlieb | 03.03.2025

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ wurde kürzlich der Fall der Pensionistin Evelyne D. aus Niederösterreich diskutiert. Sie erhielt keine Förderung für ihre Photovoltaik-Anlage, weil bei der Antragstellung eine falsche Zählpunktnummer angegeben wurde.

Experteneinschätzung von Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb erläuterte in der Sendung die komplexen Rahmenbedingungen der PV-Förderung:

  • PV-Anlagen werden grundsätzlich gefördert – allerdings nur unter strikter Einhaltung aller formalen Vorgaben
  • Die Fördervoraussetzungen sind äußerst streng, besonders was die Vollständigkeit und Korrektheit der einzureichenden Unterlagen betrifft
  • Vor der Antragstellung muss zwingend ein Vertrag mit dem Netzbetreiber über die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes abgeschlossen werden
  • Die Antragstellung muss unbedingt vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen – ein zeitlicher Ablaufplan ist daher essentiell
  • Einmal gemachte Fehler im Antrag sind kaum zu korrigieren – dies stellt eine erhebliche Haftungsfalle für Antragsteller dar

Die Sendung zeigte, dass viele Antragsteller an formalen Hürden scheitern und keine Möglichkeit zur Korrektur erhalten. Für Interessierte empfiehlt sich daher eine sorgfältige Planung und im Zweifel professionelle Unterstützung bei der Antragstellung. Die ganze Sendung sehen Sie hier.

Für die Beantwortung weiterer Fragen und für die rechtliche Beratung zu diesem Thema steht Ihnen Johannes Hartlieb und das Expert:innen-Team der Praxisgruppe 360° Erneuerbare Energie zur Verfügung. Weitere Beiträge rund um das Thema Erneuerbare Energie finden Sie auf der Website von 360°Erneuerbare Energie.

Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb

Dr. Johannes Hartlieb, BSc ist Rechtsanwalt und auf Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht spezialisiert.


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