Erneuerbarenausbau – Versuchte Krisenbewältigung mit Leerlaufgefahr
Seit 30.12.2022 gilt die EU-Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Die gewünschte Wirkung ist jedoch kein Selbstläufer.
Mario Laimgruber| 13.01.2023