
360° EE on Stage: Recht in der Energiewirtschaft
In einem imh-Webinar erläutert Johannes Hartlieb Fallstricke und Neuerungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM.
Johannes Hartlieb, Cornelia Lanser, Alexander Gimona | 02.05.2025
Die EU-Kommission möchte mit ihrer Omnibus-Initiative vom 26. Februar 2025 unter anderem die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) praxisnäher gestalten. Anders als ursprünglich vorgesehen sollen die Pflichten für besonders große Unternehmen statt im Jahr 2026 nun erst 2028 greifen. Auch inhaltlich wird nachjustiert: Weniger Bürokratie, mehr Klarheit – zumindest in der Theorie. Doch was genau wurde geändert?
Die Pflichten bleibt bestehen, sollen aber entschärft werden. Im Fokus der Änderungen der CSDDD steht der Versuch, Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten, ohne die Grundintention – menschenrechtliche und ökologische Verantwortung entlang der Lieferkette – auszuhöhlen.
Die geplanten Änderungen der CSDDD im Rahmen der Omnibus 1-Initiative bringen durchaus Bewegung in das komplexe Geflecht europäischer Nachhaltigkeitsregulierung. Unter dem Motto „Weniger Pflicht, mehr Ermessen. Weniger Druck, mehr Eigenverantwortung.“ hat die Kommission versucht, der CSDDD etwas weichere Konturen zu verpassen. Das mag für viele Unternehmen auf den ersten Blick wie eine willkommene Entlastung wirken. Die Kritik ist allerdings vielseitig: Denn bei Lichte besehen scheinen die bürokratischen Erleichterungen – besonders für große Unternehmen – nicht weit genug zu gehen.
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In einem imh-Webinar erläutert Johannes Hartlieb Fallstricke und Neuerungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM.
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