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Emissionshandel, erneuerbare Energien und Covid-19

Johannes Hartlieb | 03.05.2021

marcin jozwiak by unsplash

Der Emissionshandel im Dienste der Energiewende

Der europäische Emissionshandel steht (auch) im Dienste der Energiewende. Ein Befund, den kaum jemand bestreiten wird, ermöglicht es der Umstieg auf erneuerbare Energieträger doch, dem Emissionshandelssystem zu entkommen und so Ausgaben für Emissionszertifikate zu sparen, gerade in Zeiten stark steigender Zertifikatspreise. Daneben bestehen explizite Ausnahmen für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger, zu verweisen ist nur auf die in § 2 Abs 5 Emissionszertifikategesetz 2011 vorgesehene Ausnahme für Biomasse-Anlagen.

Über den Beitrag des Emissionshandels zur Energiewende soll an dieser Stelle demnächst ausführlich berichtet werden.

Covid-19 als „Showstopper“?

Die Covid-19-Pandemie hat einen globalen Angebots- und Nachfrageschock ausgelöst und damit viele Unternehmen zur zeitweisen Stilllegung ihrer Anlagen gezwungen. Dies kann – aufgrund der Mechanik des Emissionshandelssystems – die Konsequenz haben, dass nun eine geringere Menge an Emissionszertifikaten zugeteilt wird. Das Emissionshandelsrecht kennt eine Reihe von Möglichkeiten, um diese pandemiebedingten Sondereffekte auszugleichen und damit Fehlallokationen zu verhindern.

Korrekturmöglichkeiten

Johannes Hartlieb und Emil Nigmatullin beschäftigen sich in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift „Recht der Umwelt“ mit den Möglichkeiten, die den zuständigen Behörden bei der Korrektur der angesprochenen Fehlzuteilung zukommt. Dabei zeigt sich, dass derartige Korrekturmöglichkeiten existieren und den Ausgleich von Fehlzuteilungen ermöglichen. Dies hat per Bescheid zu erfolgen und ist mit der Europäischen Kommission zu akkordieren.

Der Emissionshandel steht im Dienste der Energiewende und soll gerade den industriellen Transformationsprozess ermöglichen.

Durch eine Korrektur der Fehlzuteilung kann verhindert werden, dass Unternehmen, die sich gerade in einem Transformationsprozess hin zu erneuerbaren Energien befinden, in diesem Prozess übermäßig belastet werden und so von Investitionen in Zukunftstechnologien Abstand nehmen. Damit ist auch die Problematik des „carbon leakage“ angesprochen. Kurzfristig kann eine Zuteilungskürzung zwar zur Klimaschonung beitragen; mittel- und langfristig stellt dies jedoch eine Bedrohung für den industriellen Transformationsprozess dar, der gerade erst richtig angelaufen ist.

Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb

Dr. Johannes Hartlieb, BSc ist Rechtsanwalt und auf Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht spezialisiert.


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