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Energiebeihilfen & Co: Ein Rahmen für die Krise

Johannes Hartlieb, Alexander Hiersche | 27.04.2023

Johannes Hartlieb und Alexander Hiersche beschäftigen sich in ihrem Beitrag für das aktuelle Jahrbuch Beihilferecht, welches von Univ.-Prof. Dr. Thomas Jaeger und Univ. Prof. Dr. Birgit Haslinger herausgegeben wird, mit Beihilfen für die Produktion erneuerbarer Energien.

Eine besondere Rolle spielen dabei sowohl die Umwelt- und Energie-Leitlinien als auch der Befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission:

Die Europäische Kommission hat die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen erneuert und – als Antwort auf die Energiepreiskrise – einen Befristeten Krisenrahmen veröffentlicht. Während die Leitlinien sehr breit angelegt sind und das Vorgehen der EK bei der Prüfung von Beihilfen in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie beschreiben, ist der Befristete Krisenrahmen als spezifische Antwort auf den massiven Anstieg der Energiepreise im Gefolge des Ukraine-Kriegs anzusehen.

In liberalisierten Energiemärkten soll eine effiziente Allokation von Energie durch marktwirtschaftliche Mechanismen erfolgen. Dies allein ist für die Umstellung auf erneuerbare Energieträger jedoch nicht ausreichend.

Johannes Hartlieb & Alexander Hiersche

Dabei offenbart sich ein Dilemma: In liberalisierten Energiemärkten soll eine effiziente Allokation von Energie durch marktwirtschaftliche Mechanismen, insbesondere durch Preissignale, erfolgen. Das Vorhandensein liberalisierter Energiemärkte alleine ist für die Umstellung auf erneuerbare Energieträger und für die Erreichung europäischer und nationaler Klimaziele jedoch nicht ausreichend. Langfristig negative Auswirkungen auf die Umwelt und auf das Klima werden nicht eingepreist, wodurch fossile Energieträger im Vorteil sind.

Beim Befristeten Krisenrahmen und bei den Leitlinien handelt es sich um heterogene Instrumente des Beihilferechts. Es besteht aber insofern ein Gleichklang, als die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energieträger im Fokus beider Instrumente steht.

Eine PDF-Version des Beitrags wird an dieser Stelle in Kürze zur Verfügung gestellt.

Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb

Dr. Johannes Hartlieb, BSc ist Rechtsanwalt und auf Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht spezialisiert.

Alexander Hiersche

Dr. Alexander Hiersche, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei Haslinger / Nagele Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Kartell- und Beihilferecht.


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