Umweltcompliance und Vergaberecht
Nachhaltig erfolgreich bei Vergabeverfahren.
Johannes Hartlieb | 18.07.2022
Vor zwei Wochen wurde der Entwurf der lange ersehnten EAG-Marktprämienverordnung veröffentlicht, wir haben bereits darüber berichtet. An dieser Stelle soll nun eine nähere Betrachtung und Bewertung des Verordnungsentwurfs erfolgen. Stellungnahmen zum Entwurf können noch bis 20. Juli 2022 abgegeben werden.
Die Marktprämie ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) als sogenannte Betriebsförderung ausgewiesen und soll die bisherigen Einspeisetarife nach dem Ökostromgesetz ersetzen. Die Marktprämie soll die Differenz zwischen den Produktionskosten von Ökostrom und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom ganz oder teilweise ausgleichen. Voraussetzung ist, dass der Ökostrom, für den entsprechende Herkunftsnachweise ausgestellt werden müssen, in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Daneben bestehen zahlreiche allgemeine und energieträgerspezifische Voraussetzungen für die Förderungsgewährung. In Perioden anhaltend hoher Strompreise, wie aktuell, kann sich die Förderung auch auf Null reduzieren.
Auf Grundlage der entsprechenden Verordnungsermächtigungen des EAG hat die Bundesministerin für Klimaschutz (BMK) nunmehr einen Entwurf für eine Verordnung über die Marktprämie veröffentlicht, der die wesentlichen inhaltlichen und formalen Details der Förderungsgewährung regelt. Es handelt sich dabei um eine energieträgerübergreifende Verordnung, was den Verordnungstext stellenweise unübersichtlich macht.
Folgende Inhalte sind besonders relevant:
Es lässt sich trefflich darüber streiten, ob die in der Verordnung geregelten Werte adäquat sind, um die Energiewende tatsächlich voranzutreiben und Investitionsanreize zu setzen. Es wird sich zeigen, inwieweit diese Kosten- und Preisansätze noch geändert werden, sei es vor oder nach Erlassung der Marktprämienverordnung. In jedem Fall ist es zu begrüßen, dass die Verordnung nunmehr vorliegt, wenn auch nur im Entwurfsstadium, und hoffentlich bald erlassen werden kann.
Stellungnahmen können noch bis 20. Juli abgegeben werden. Es ist jedenfalls mit zahlreichen Stellungnahmen und mit entsprechenden Adaptierungen des Entwurfs zu rechnen. Anlagenbetreiber sollten jedenfalls die avisierten Gebotstermine im Auge behalten.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Fragen zum Entwurf der EAG-Marktprämienverordnung!
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