
Auflagen im UVP-Bescheid
Mit Zuversicht zum Projekterfolg – unliebsame Auflagen verhindern oder nachträglich abändern. Wir zeigen Ihnen wie.
Johannes Hartlieb | 17.10.2023
Die österreichische Bundesregierung hat sich offenbar auf ein „Erneuerbare-Wärme-Paket“ geeinigt, welches auch das – bereits totgeglaubte – Erneuerbare-Wärme-Gesetz umfasst.
Was ist bisher bekannt?
Bisher wurde davon ausgegangen, dass Heizungen auf Basis fossiler Energieträger (Öl, Gas) ein Ablaufdatum erhalten. Dem soll offenbar nicht so sein, nur der Einbau in Neubauten wird künftig verboten. Dafür werden die Förderungen für den Heizungstausch erhöht.
Darüber hinaus entfällt künftig die Umsatzsteuer für die Errichtung kleinerer Photovoltaikanlagen für Privathaushalte. Damit wird einer zentralen Forderung der Branche Rechnung getragen.
Damit zusammenhängend sollen auch die Fördermittel für den Klima- und Energiefonds erhöht werden.
Nicht zuletzt kommt nun der Energiekostenzuschuss II, um die Unternehmen von den hohen Energiekosten zu entlasten.
Sobald es einen Begutachtungsentwurf gibt, werden wir an dieser Stelle darüber berichten. Fakt ist, dass der bisherige Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetz obsolet ist und der nunmehrige Vorschlag wesentliche Änderungen mit sich bringt. Die Kritik verstummt nicht, sie ist jedoch anders akzentuiert. Man darf gespannt sein, ob die notwendige Verfassungsmehrheit erreicht wird.
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