
Mario Laimgruber wird neuer Umweltrecht-Partner bei Haslinger / Nagele
Mario Laimgruber wird ab Februar 2025 zum Partner von Haslinger / Nagele Rechtsanwälte am Standort Wien ernannt.
Johannes Hartlieb, Cornelia Lanser, Alexander Gimona | 27.02.2025
Endlich ist es soweit: Die EU-Kommission hat gestern den mit Spannung erwarteten Gesetzesvorschlag für Vereinfachungen und Bürokratieabbau („Omnibus“-Paket) vorgelegt. Federführend agierte hierbei der Kommissar für Handel der Europäischen Union, Valdis Dombrovskis.
Bürokratie-Abbau ist das Gebot der Stunde, um die Europäische Union wettbewerbsfähig zu halten. Viele Unternehmen empfinden die aktuellen Anforderungen als zu komplex und forderten daher eine praktikablere Regulierung der Pflichten. Hierfür sieht das Omnisbus-Paket Erleichterungen für Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten vor. Bestehende Berichts- und Nachweispflichten für Unternehmen sollen reduziert und konsolidiert werden. Dies soll den bürokratischen Aufwand insgesamt abbauen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken.
„Wir haben Vereinfachung versprochen und Wort gehalten! … Die Unternehmen in der EU werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Sorgfaltspflichten und Taxonomie profitieren. Das macht den Unternehmen das Leben leichter, und gleichzeitig stellen wir sicher, dass wir bei unseren Emissionsabbauzielen auf Kurs bleiben.“
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Ziel der Initiative ist es, die regulatorischen Anforderungen und den damit verbundenen Bürokratieaufwand für europäische Unternehmen zu reduzieren. Die geplanten Änderungen betreffen zentrale Richtlinien und eine Verordnung des European Green Deal, darunter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die Carbon Border Adjustment Mechanism Regulation (CBAM).
Die Omnibus-Initiative ist Teil einer umfangreichen Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. In der „Budapester Erklärung“ vom November 2024 kündigte der Europäische Rat eine Reduktion der Berichtspflichten um mindestens 25 % an. Der „EU Competitive Compass“ , der bereits Mitte Jänner präsentiert wurde, konkretisierte diese Pläne und betonte die Notwendigkeit einer administrativen Entlastung.
Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro unter die Berichtspflicht fallen. Dies bedeutet, dass etwa 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus dem Anwenderkreis herausfallen.
Die EU-Kommission hat hierbei einen „Stop-the-clock“-Vorschlag zur Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht um zwei Jahre vorgelegt. Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig wären, sollen nun erst ab Mitte 2028 erstmals berichten müssen. Große börsenotierte Unternehmen sind von der Verschiebung ausgenommen.
Die Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken soll sich primär auf direkte Geschäftspartner (Tier-1-Lieferanten) beschränken. Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken entlang der Lieferkette zu überwachen, jedoch nur bei konkreten Hinweisen auf Missstände. Zudem entfällt die EU-weite zivilrechtliche Haftung aus der CSDDD.
Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 450 Millionen Euro sollen von der Pflicht zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie ausgenommen werden. Für größere Unternehmen bleibt die Taxonomieberichterstattung bestehen, jedoch mit vereinfachten Templates und einer Wesentlichkeitsgrenze.
Kleine Importeure, insbesondere KMU und Privatpersonen, sollen künftig von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen werden. Weiters sollen die Vorschriften für betroffene Unternehmen vereinfacht werden, während gleichzeitig Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch verschärft werden sollen.
Nicht zuletzt plant die Kommission mehrere Änderungen, um die Nutzung verschiedener Investitionsprogramme wie InvestEU, EFSI (Europäischer Fonds für strategische Investitionen) und weitere ältere Programme zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Durch die Nutzung früherer Erträge und verfügbarer Mittel sollen rund 50 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen mobilisiert werden, insbesondere für den Clean Industrial Deal und den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit.
Viele Unternehmen haben bereits mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der im Rahmen der drei Rechtsakte bestehenden Pflichten begonnen, sodass aktuell Rechtsunsicherheit besteht.
Die Kommission betont, dass die Omnibus-Initiative keine Abkehr von Nachhaltigkeitszielen bedeutet, sondern eine praxistauglichere Umsetzung der Pflichten anstrebt. Die Klimaziele müssen weiterhin eingehalten werden, jedoch soll die Umsetzung des Omnibus-Pakets deren Erreichung erleichtern.
Nach der gestrigen Präsentation des Entwurfs bleibt der parlamentarische Diskurs und weitere Änderungen abzuwarten. Vieles ist noch offen, aber die Weichen sind gestellt. Wir halten Sie jedenfalls weiterhin auf dem Laufenden!
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