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Förderoffensive OÖ: Photovoltaik-Strategie und Energiegemeinschaften

Johannes Hartlieb | 07.06.2021

Solaranlage | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher
Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Das Land Oberösterreich geht die Energiewende offensiv an: Kürzlich wurde nicht nur die Photovoltaik-Strategie veröffentlicht, sondern auch eine umfassende Förderung für Energiegemeinschaften lanciert.

PV-Strategie

Im April hat das Land Oberösterreich eine Photovoltaik-Strategie 2030 veröffentlicht. Dieses Strategiepapier zeichnet die Energiewende im Bereich der Photovoltaik nach und stellt dabei auf die Situation in Oberösterreich ab. Dabei sind insbesondere die Prognoseszenarien betreffend die Verbreitung von Photovoltaik-Anlagen hervorzuheben.

Zunächst zeigt sich, dass es insbesondere seit dem Jahr 2011 einen regelrechten Boom an Photovoltaikanlagen gegeben hat, was unter anderem mit dem technischen Fortschritt und mit der verstärkten Förderung zusammenhängt. Um das Ziel von 80 bis 97%-Anteil erneuerbarer Energieträger am Stromverbrauch (bilanziell gerechnet auf ein Kalenderjahr) im Jahr 2030 zu erreichen, sollen alle Potentiale, die zur Verbreitung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen, gehoben werden.

Das Strategiepapier formuliert dabei ein eigenes „200.000 Dächer-Programm“ , welches Teil der „Eine Million-Dächer-Strategie“ des Bundes ist. Neben Einfamilienhäusern oder Deponien werden auch Straßen und sonstige Verkehrsflächen als Potentialflächen für die Installierung von PV-Anlagen genannt. Die höchste Priorität kommt dem PV-Ausbau auf Dächern zu, die geringste Priorität hingegen PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich mindernutzbaren Böden.

Förderung von Energiegemeinschaften

Daneben hat das Land Oberösterreich kürzlich eine Förderung für Energiegemeinschaften lanciert. Das neue Programm weist folgende Eckpunkte auf:

  • Wer? Unter anderem werden Gemeinden, Genossenschaften und KMU gefördert.
  • Was? Die rechtlichen, technischen und ökonomischen Vorbereitungsleistungen für die Errichtung einer EEG.
  • Wie? Die Förderung umfasst die anrechenbaren Kosten für die Vorbereitungsleistungen (max. 80%; 90% für EGEM-Klimabündnis-Gemeinden)
  • Wie viel? Die Förderung ist mit EUR 10.000,- begrenzt.

Vorausgesetzt wird unter anderem, dass der Fokus der Tätigkeiten auf der lokalen Ebene liegt und der Hauptzweck der Tätigkeit nicht in der Erzielung von Gewinn bestehen. Daneben hat der Antragsteller zunächst an den Oberösterreichischen Energiesparverband, der eine Grobanalyse des Antrags durchführt, heranzutreten. Einreichungen sind bis 01.07.2022 möglich.

Bewertung und Ausblick

Die Offensive des Landes Oberösterreich zeigt, dass die Stakeholder der Energiewende bereits in den Startlöchern scharren und dass das EAG keinesfalls zu früh kommt, wann immer es in Kraft treten wird. Gerade die Förderung von Energiegemeinschaften ist besonders begrüßenswert, da dadurch gewährleistet wird, dass die Energiewende unmittelbar mit Inkrafttreten des EAG Fahrt aufnehmen wird. Für (potentielle) Energiegemeinschaften ist mit der Förderung die Möglichkeit verbunden, einen erheblichen Kostenvorteil zu lukrieren und gleichzeitig zur Energiewende beizutragen, ohne wesentlichen rechtlichen oder technischen Risiken ausgesetzt zu sein.

Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb

Dr. Johannes Hartlieb, BSc ist Rechtsanwalt und auf Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht spezialisiert.


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