
The EU Hydrogen Package – Option 2b it is!
On 15.12.2021, the Commission presented its concept for the EU hydrogen package after analysing different options for a European hydrogen infrastructure and market regulation system.
Johannes Hartlieb | 17.01.2022
Zu Beginn der Jahres hat die Energieregulierungsbehörde E-Control einen neuen Leitfaden für den Stromnetzanschluss von Ökostromanlagen veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf PV-Anlagen. Die Ausführungen der E-Control im Leitfaden gelten jedoch für alle Arten von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger.
Der Leitfaden der E-Control bringt Rechtssicherheit und führt zur Klärung einiger virulenter Rechtsfragen, wenngleich ihm keine normative Verbindlichkeit zukommt. Hintergrund ist die Neuregelung des Netzanschlusses von Ökostromanlagen, insbesondere im Hinblick auf das Netzzutrittsentgelt (§ 54 ElWOG 2010). Die neue Regelung sieht nämlich ein sogenanntes pauschal-gestaffeltes Entgelt für Ökostromanlagen vor, welches alle Kosten abdeckt, die mit dem erstmaligen Netzzugang (oder mit einer Änderung des Netzanschlusses) verbunden sind.
Besonders begrüßenswert ist, dass die E-Control klarstellt, dass dann kein Netzzutrittsentgelt zu bezahlen ist, wenn bereits ein Netzanschluss besteht und die neue Ökostromanlage über diesen Anschluss an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann. Dies gilt, wenn die vereinbarte Anschlussleistung die Engpassleistung der Ökostromanlage (ausgedrückt in kW) übersteigt. Liegt die Leistung der Anlage hingegen über der vereinbarten Anschlussleistung am relevanten Anschlusspunkt, so hat der Anlagenbetreiber nur für die Differenz zu bezahlen. Diese Klarstellung ist erfreulich, da in der Praxis gerade die Frage der Höhe des Netzzutrittsentgelts viele Probleme aufgeworfen hat und weiter aufwirft.
Andere rechtliche Fragen werden im Leitfaden der E-Control hingegen nicht (abschließend) geklärt. Dies gilt einerseits für die Bemessung der Engpassleistung einer Anlage bei bestehendem Netzanschluss (nach dem Willen des Gesetzgebers soll die bezugsseitig vereinbarte Anschlussleistung für die Berechnung der Leistung abgezogen werden). Andererseits gilt dies für die Anwendung des „Sockelbetrags“ von EUR 175 pro kW, wonach der Netzbetreiber nur die darüber hinausgehenden Kosten zusätzlich verrechnen darf.
Insgesamt ist der Leitfaden jedoch zu begrüßen und stellt für Betreiber von Ökostromanlagen eine wesentliche Hilfestellung dar, gerade auch durch die vielen Fallbeispiele, die von der E-Control sehr übersichtlich und klar dargestellt werden.
On 15.12.2021, the Commission presented its concept for the EU hydrogen package after analysing different options for a European hydrogen infrastructure and market regulation system.
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