
OGH: Kein Sonderprivatrecht im Energieversorgungssektor
Der OGH hat entschieden, dass Änderungen von Strompreisen einer vertraglichen Grundlage bedürfen und kein gesetzliches Preisanpassungsrecht von Stromversorgern besteht.
Johannes Hartlieb, Alexander Gimona | 30.06.2025
Am 24. Juni 2025 fand in Wien der 1. Österreichische PFAS-Tag des ÖWAV statt – ein Meilenstein für alle, die sich mit Wasser- und Abfallwirtschaft, Umweltchemikalien und regulatorischen Entwicklungen befassen. Auch wir waren vor Ort, um uns über die aktuellen Entwicklungen und über künftige Strategien im Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) zu informieren.
Die Veranstaltung machte einmal mehr deutlich, wie dringend Maßnahmen gegen die sog. „Ewigkeitschemikalien“ erforderlich sind. PFAS sind persistent, schwer abbaubar und finden sich mittlerweile in Umwelt, Nahrung und sogar im menschlichen Körper wieder.
Im Zentrum der Tagung standen Themen wie gesetzliche Rahmenbedingungen auf EU- und nationaler Ebene, aktuelle Forschungsergebnisse zu Vorkommen in Trinkwasser und Böden sowie Herausforderungen bei Entsorgung und Sanierung PFAS-haltiger Materialien. Besonders praxisrelevant waren die Einblicke in bestehende Belastungen, etwa durch Feuerlöschschäume oder kontaminierte Altstandorte, sowie die Diskussion zu geplanten Regulierungen, z. B. im Rahmen der REACH- und POP-Verordnungen.
Im Rahmen der Podiumsdiskussion wurden insbesondere folgende Fragen behandelt:
Dabei wurde deutlich: Die Aufgabe ist komplex – und sie erfordert eine enge Kooperation von Behörden, Industrie, Forschung und Bevölkerung.
Die Aufgabe ist komplex – und sie erfordert eine enge Kooperation von Behörden, Industrie, Forschung und Bevölkerung.
Wir bleiben an den aktuellen Entwicklungen dran und halten Sie auf dem Laufenden.
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Der OGH hat entschieden, dass Änderungen von Strompreisen einer vertraglichen Grundlage bedürfen und kein gesetzliches Preisanpassungsrecht von Stromversorgern besteht.
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