BVwG bestätigt überragendes öffentliches Interesse für Erneuerbare nach RED III!
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Florian Heinzl, Kaleb Kitzmüller | 20.09.2022
In den Abstimmungen hinsichtlich der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (dann „RED III„) und die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten hat das Europäische Parlament Mitte September gleich zwei, im Vorfeld viel diskutierte, Initiativen angenommen. Damit soll die globale Entwaldung bekämpft und die Energiewende gefördert werden. Zwar müssen für Detailbeurteilung der Regelungen die jeweiligen Entwürfe abgewartet werden, wir bieten aber schon jetzt einen kurzen Überblick.
Kernpunkt der Initiative zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch der EU auf 45% bis zum Jahr 2030. Weiters erfolgt eine Lockerung von Auflagen für die grüne Wasserstoffproduktion. Auch Strom der nicht aus erneuerbaren Energiequellen kommt soll demnach für die Wasserstoffproduktion verwendet werden können, wenn keiner aus erneuerbarer Erzeugung verfügbar ist..
Schrittweise soll auch der Anteil von Primärholz als erneuerbarer Energieträger abgesenkt werden. Zuvor gab es hierzu aufgeheizte Diskussionen da der Überarbeitungsentwurf Energie, die aus Primärholz-Biomasse gewonnen wurde, gänzlich als nicht erneuerbar einstufte. Hiervon wurde jedoch abgegangen. Primäre Biomasse soll demnach vorerst auf demselben Niveau wie der Durchschnitt der Jahre 2017-2022 als erneuerbare Energie anrechenbar sein. In 3 bis 4 Jahren soll jedoch ein Review mit dem Ziel stattfinden, den Anteil der primären Biomasse als Energieträger schrittweise zu verringern.
Nach der Aussage des zuständigen Berichterstatters MEP Markus Pieper wurde das Kaskadenprinzip als ökologisches Kriterium ergänzt. Es soll jedoch in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Form eines Durchführungsgesetzaktes eingeführt werden. Die „lokal bewährten Methoden der Forstwirtschaft“ sollen dadurch besondere Berücksichtigung finden, so MEP Pieper.
Es [wird] auch für eine Biomasse als Energieträger der erneuerbaren Energien eine Zukunft geben, die auch Planungssicherheit bedeutet.
,Markus Pieper, Abgeordneter des Europäischen Parlaments
Die angenommene Initiative zur Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die in Verbindung mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt sowie ihre Ausfuhr aus der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 („Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten“ würde EU-Unternehmer eine Sorgfaltspflicht zur weltweiten Überprüfung ihrer Lieferketten auferlegen.
Einerseits muss dargelegt werden,
Die Zielsetzung bietet keine Neuerungen, jedoch wurde der Geltungsbereich ausgeweitet. Das Parlament möchte auch Schweinefleisch, Schafe, Ziegen, Geflügel, Mais, Kautschuk, Holzkohle sowie bedruckte Papierprodukte miteinbeziehen. Folgen sollen auch zusätzliche Auflagen für Finanzinstitute, damit deren Aktivitäten nicht zur Entwaldung beitragen.
Der Stichtag für die Entwaldung oder Waldbeschädigung wurde auf den 31.12.2019 vorverlegt. Nach in Kraft treten der Verordnung dürften keine der betroffenen Produktgruppen mehr auf den EU-Markt gelangen, wenn sie auf Flächen hergestellt wurden, die nach Ende 2019 der Entwaldung oder Waldschädigung zum Opfer gefallen sind. Das Parlament wird nun Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten aufnehmen.
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