Mit Strafrecht zu mehr Umweltschutz
Wir haben uns für Sie die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt genauer angesehen.
Kaleb Kitzmüller | 23.08.2021
Kürzlich hat 360°EE-Gründungsmitglied Kaleb Kitzmüller in einem Gastkommentar der Oberösterreichischen Nachrichten die Grundsätze der Energiegemeinschaften im Überblick dargestellt. Hier der Beitrag zur Nachlese:
Wollten Sie schon immer den Fernseher der Nachbarn mit Strom aus der eigenen PV-Anlage versorgen? Bald wird das möglich sein. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, soll die Energiewende vorantreiben und schafft dafür die Energiegemeinschaften.
Ziel der Energiegemeinschaften ist, dass Energie regional erzeugt und verbraucht wird. Davon soll unter anderem die Stabilität des Stromnetzes profitieren – Stichwort: Blackoutprävention – und der einzelne Bürger als „Prosumer“ an der Energiewende beteiligt werden.
Die Grundpfeiler der Energiegemeinschaften sind schnell erklärt: Unterschieden wird zwischen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG).
EEG können Strom, Kälte und Wärme aus erneuerbaren Quellen (zB PV, Wind, Wasser) nutzen, deren Mitglieder müssen aber in einem „Nahebereich“ angesiedelt sein. Einfach gesagt, darf zwischen den Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen der Teilnehmer kein „Ortstrafo“ stehen. Die Mitglieder von BEG können über ganz Österreich verstreut sein, sind aber auf die Nutzung von Strom beschränkt.
Gemeinden, KMUs und Privatpersonen dürfen an einer Energiegemeinschaft teilnehmen und müssen sich dafür zumindest zu zweit zB als Genossenschaft, GmbH oder Verein zusammenschließen. Durch die Gemeinschaft kann dann Energie erzeugt, verbraucht und gespeichert werden. Auch der Verkauf von nicht verbrauchter Energie ist möglich, ein finanzieller Gewinn soll aber nicht im Vordergrund stehen.
Die Organisation einer Energiegemeinschaft kann sich aber auch für die Geldbörse lohnen. Anlagen von BEG und EEG können mit Investitionszuschüssen gefördert werden, der von EEG verkaufte Strom teilweise zusätzlich mit einer Marktprämie. Daneben fallen diverse Abgaben und Netzgebühren nicht an bzw nur eingeschränkt. Insgesamt kann dadurch ein erheblicher Anteil der Energiekosten eingespart werden.
Die Herausforderungen bei der Errichtung und dem Betrieb von Energiegemeinschaften sollten nicht unterschätzt werden. Daher lohnt es sich, vor der Umsetzung das bestehende Informationsanbot – zB des OÖ Energiesparverbandes – in Anspruch zu nehmen. Auch die Wohngemeinde ist ein guter Ansprechpartner; teilweise werden dort bereits konkrete Projekte entwickelt.
Die Kosten sollen übrigens kein Hemmschuh für die Umsetzung sein. Deshalb wird es etwa eigene Landesförderungen geben (zB das OÖ Förderprogramm „Erneuerbare Energiegemeinschaften EEG“). Und durch Contracting-Modelle können Finanzierung und Betrieb zur Gänze an Experten ausgelagert werden.
Seien auch Sie ein Teil der Energiewende (den Nachbarn freuts)!
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Johannes Hartlieb und Mario Laimgruber waren beim International Environmental Symposium in Amsterdam.