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Unabhängigkeit von Energieregulierungsbehörden

Johannes Hartlieb, Emil Nigmatullin | 28.02.2022

Bereits im letzten Jahr erging das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-718/18 und entbrennt seither so einige Diskussionen unter Energierechtsexperten. Doch was genau sorgt für so viel Wirbel? Der EuGH setzte sich im Kern mit der Frage auseinander, wie unabhängig die nationalen Regulierungsbehörden im Energiebereich zu sein haben, und kam zum Ergebnis, dass das deutsche Regulierungssystem – aufgrund mangelnder Unabhängigkeit der deutschen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) – unionsrechtswidrig sei.

In einem aktuellen Beitrag in der Fachzeitschrift „ÖJZ“ (Hartlieb/ Nigmatullin, Deutsches Energiewirtschaftsgesetz teilweise unionsrechtswidrig: Signalwirkung für die österreichische Energieregulierung?, ÖJZ 2022, 246) nehmen Johannes Hartlieb und Emil Nigmatullin dieses Urteil sowie seine möglichen Auswirkungen auf die österreichische Energieregulierung unter die Lupe.

„Key Lessons“ des EuGH

Der EuGH führte im Wesentlichen aus, dass eine allzu weitreichende Determinierung des im Unionsrecht vorgezeichneten Regulierungsermessens durch den nationalen Gesetzes- oder Verordnungsgeber dem Unionsrecht widerspreche. Angesichts des detaillierten unionsrechtlichen Rahmens betreffend die Netzzugangs- und Tarifierungsmethoden bestehe zudem kein Erfordernis, auf nationaler Ebene (gesonderte) Kriterien für die Tarifberechnung festzulegen. Aus diesen Gründen erachtete der EuGH letztlich das deutsche Regulierungssystem als unionsrechtswidrig.

Auswirkungen auf die österreichische Energieregulierung?

Vergleicht man die im ElWOG 2010 und im GWG 2011 enthaltenen Regelungen zur Tariffestsetzung mit den entsprechenden deutschen Regelungen, wird deutlich, dass die österreichischen Rechtsgrundlagen weitaus weniger detaillierte Vorgaben für die Festlegung der Netzentgelte durch die E-Control machen. Der E-Control verbleibt demnach ein wesentlich größerer Spielraum zur – vom EuGH geforderten – unabhängigen Tariffestlegung als der Bundesnetzagentur. Allerdings kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass einzelne Vorgaben im ElWOG 2011 und im GWG 2010 das Regulierungsermessen der E-Control übergebührlich einschränken. Der Gesetzgeber wird somit künftig genau zu prüfen haben, inwieweit für eine gesetzliche Entgeltregulierung Raum bleibt, nicht zuletzt angesichts des immer detaillierteren unionsrechtlichen Rahmens.

Das vorliegende EuGH-Urteil zeigt einmal mehr, dass im Bereich der Regulierung der Netze im Energiebereich – auch vor dem Hintergrund der Energiewende – zahlreiche diffizile Rechtsfragen erwachsen können. Das Spektrum reicht vom Ausbau und der Finanzierung der Netze, über den Netzanschluss bis hin zu den hier diskutierten institutionell-organisatorischen Fragen.

Wir bleiben für Sie dran!

Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb

Dr. Johannes Hartlieb, BSc ist Rechtsanwalt und auf Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht spezialisiert.

Emil Nigmatullin

Mag. Emil Nigmatullin ist Rechtsanwaltsanwärter bei der Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH.


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