
Nationaler Emissionszertifikatehandel: Befreiung für EU-EHS-Anlagen
Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, sind von den Belastungen des nationalen Emissionshandels befreit. Die entsprechende Regelung ist nun (endlich) in Kraft getreten.
| 09.01.2022
Mit uns kommen Sie mit Hochspannung durch die Energiewende! Der 360°EE-Newsletter sorgt regelmäßig für frischen Wind in Ihrem E-Mail-Postfach.
Einfach anmelden und mit einem Klick zur Erleuchtung! Natürlich auch jederzeit wieder abbestellbar.
Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, sind von den Belastungen des nationalen Emissionshandels befreit. Die entsprechende Regelung ist nun (endlich) in Kraft getreten.
Seit 30.12.2022 gilt die EU-Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Die gewünschte Wirkung ist jedoch kein Selbstläufer.
Sollen auch „hybride Anlagen“ Privilegien beim Stromnetzanschluss genießen? Aktuelle Schlussanträge des EuGH legen dies nahe.