Mit Strafrecht zu mehr Umweltschutz
Wir haben uns für Sie die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt genauer angesehen.
Johannes Hartlieb | 01.02.2022
Das Problem ist nicht neu: Es gibt ein breites Interesse an Projekten im Bereich erneuerbarer Energien, bloß dauern die Genehmigungsverfahren sehr lange. Dies gefährdet die Energiewende. Dabei gibt es einen breiten Konsens aller Stakeholder, Genehmigungsverfahren zügiger abzuwickeln.
Die Kommission versucht nun, dem Problem auf europäischer Ebene Herrin zu werden und will in (unverbindlichen) Leitlinien Wege für den Abbau von Hemmnissen bei nationalen Genehmigungsverfahren aufzeigen. Hierdurch sollen die Dauer des Antrags- und Genehmigungsverfahrens reduziert, die Standortauswahl vereinfacht und die Personalausstattung der Genehmigungsbehörden verbessert werden. Zudem sollen Hindernisse für die Nutzung von Strombezugsverträgen beseitigt werden.
Aktuell läuft das öffentliche Konsultationsverfahren, dass sich zwar primär an Behörden und Projektbetreiber*innen richtet, jedoch allen Betroffenen offensteht. Die öffentliche Konsultation endet am 12.04.2022.
Wir werden berichten, sobald es dazu Neuigkeiten gibt.
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Wir haben uns für Sie die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt genauer angesehen.
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