
Einklagbares Recht auf saubere Energie in Österreich?
Emil Nigmatullin und Julia Wallner untersuchen in einem aktuellen Beitrag in der Fachzeitschrift „Nachhaltigkeitsrecht“ Rechtsfragen rund um die zweite österreichische Klimaklage.
Kaleb Kitzmüller | 08.09.2021
Als Erleichterung für die Kosten der Umsetzung und des Betriebs von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften wurde durch das EAG in § 52 Abs. 2a ElWOG 2010 eine Reduktion der Netznutzungsentgelt für teilnehmende Netzbenutzer einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft festgelegt.
In dem kürzlich durch die Regulierungskommission der E-Control vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018) wird dieser „Ortsnetztarif“ für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften erstmals in Zahlen gegossen. Siehe dazu auch die Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf.
Demzufolge sollen im Lokalbereich für die Netzebenen 6 und 7 um 57 % geringere Netzentgelte (bezogen auf den Arbeitspreis) anfallen.
Im Regionalbereich reduzieren sich die Netznutzungsentgelte für die Netzebenen 6 und 7 um 28 % und für die Netzebenen 4 und 5 um 64 % (ebenso jeweils bezogen auf den Arbeitspreis).
Als weitere Neuerung wird entsprechend den durch das EAG-Paket vorgenommenen Änderungen in § 58 ElWOG 2010 das Entgelt für sonstige Leistungen für Teilnehmer einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gestrichen.
Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf können bis spätestens zum 22. September 2021 direkt an die E-Mail Adresse tarife@e-control.at gesendet werden.
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