360° EE beim International Environmental Symposium
Johannes Hartlieb und Mario Laimgruber waren beim International Environmental Symposium in Amsterdam.
Johannes Hartlieb, Florian Heinzl | 07.10.2022
Am 4. Oktober 2022 wurde die EAG-Marktprämienverordnung 2022 („EAG-MPV 2022“) kundgemacht und ist damit in Kraft getreten. Die Regierung fördert durch die Marktprämienverordnung den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen. Analog zur Investitionszuschüsse-Verordnung-Strom werden darin die wesentlichen Modalitäten der Fördercalls (Zeiträume, Höchstpreise, Volumina etc.) festgelegt.
Der Anteil von erneuerbarer Stromerzeugung soll im Vergleich zum Vorjahr um rund 10% von 55,8 auf 60 TWh erhöht werden. Durch diese Erhöhung sollen jährlich 1,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden.
Da kleinere Anlagen bereits durch die Investitionsförderung des EAG gefördert werden, soll die Marktprämienverordnung größere Kraftwerke über Zuschüsse fördern. Die Stromerzeuger müssen den Strom vermarkten, als Ausgleich für die immer noch höheren Produktionskosten von Ökostrom erhalten Sie eine Prämie. Die Förderung erfolgt anhand von Kontingenten zur Stromerzeugung gestaffelt nach Erzeugungsart. Mit der neuen Verordnung werden die Förderkontingente für zwei Jahre im Voraus festgeschrieben.
Konkret enthält die EAG-MPV 2022 insb. folgende Inhalte (§ 1):
„Ein wichtiger Beitrag, um uns aus der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen – und damit von Wladimir Putin – zu befreien. Gleichzeitig schützen wir unser Klima – und sorgen dafür, dass auch die nächsten Generationen ein gutes Leben in diesem Land haben.“
BM Gewessler
Die erste Ausschreibung („Fördercall“) startet am 15. November 2022. Somit wird im Jahr 2022 lediglich ein Fördercall stattfinden.
Bei Fragen zur neuen Verordnung stehen wir gerne zur Verfügung.
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