
BVwG bestätigt überragendes öffentliches Interesse für Erneuerbare nach RED III!
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Johannes Hartlieb, Kaleb Kitzmüller, Mario Laimgruber | 12.01.2024
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (Entwurfsfassung, Stand 12.01.2024) stellt keine bloße Novelle dar, sondern krempelt das System der Elektrizitätsregulierung – auch unter unionsrechtlichen Vorgaben – um. Das wird bereits beim Blick auf die Struktur des neuen Gesetzes deutlich:
Auch inhaltlich hat der Gesetzgeber große Änderungen vorgenommen, die wir im Einzelnen noch vertieft darstellen werden.
… werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert. Die … Möglichkeit, Energie in Energiegemeinschaften dezentral zu erzeugen, diese zu verbrauchen oder zu verkaufen, wird durch die Einführung des „Eigenversorgers“ erweitert, der zudem über Peer-to-Peer-Verträge eigenerzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen an Endkundinnen und Endkunden verkaufen kann.
Aus den Materialien
Folgende Änderungen sind für die Praxis besonders relevant:
Es ist tatsächlich ein großer Wurf gelungen. Der Gesetzesentwurf fördert neue und innovative Zugänge zur Energieversorgung, ohne das bisherige System über Bord zu werfen. Damit lenkt der Gesetzgeber die Transformation des Energiesystems in geregelte Bahnen. Das ElWG hat damit zweifellos das Zeug zum legistischen Meilenstein. Es wird sich zeigen, welche Änderungen das weitere parlamentarische Verfahren bringt.
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