
Scheiden tut weh, Grundversorgung ade?
Ende mit Schrecken? Der VfGH prüft die Grundversorgungsregelungen für Strom und Gas auf Verfassungskonformität.
Johannes Hartlieb, Emil Nigmatullin | 27.12.2021
Johannes Hartlieb und Emil Nigmatullin befassen sich in einem Beitrag, der demnächst in der Fachzeitschrift „Österreichische Juristen-Zeitschrift (ÖJZ)“ des MANZ-Verlags erscheinen wird, mit dem jüngst ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der deutschen Bundesnetzagentur (vergleichbar mit der österreichischen E-Control).
In diesem Urteil geht es insbesondere um den unionsrechtlich gewährleisteten Freiraum zur Tariffestlegung durch die Energie-Regulierungsbehörden. Eine allzu weitreichende Determinierung des behördlichen Ermessens durch den nationalen Gesetzes- oder Verordnungsgeber widerspricht dem Unionsrecht. Dies hat naturgemäß auch Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage, wenngleich sich diese stark von der deutschen Rechtslage unterscheidet.
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