Mit Strafrecht zu mehr Umweltschutz
Wir haben uns für Sie die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt genauer angesehen.
Johannes Hartlieb, Emil Nigmatullin | 27.12.2021
Johannes Hartlieb und Emil Nigmatullin befassen sich in einem Beitrag, der demnächst in der Fachzeitschrift „Österreichische Juristen-Zeitschrift (ÖJZ)“ des MANZ-Verlags erscheinen wird, mit dem jüngst ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der deutschen Bundesnetzagentur (vergleichbar mit der österreichischen E-Control).
In diesem Urteil geht es insbesondere um den unionsrechtlich gewährleisteten Freiraum zur Tariffestlegung durch die Energie-Regulierungsbehörden. Eine allzu weitreichende Determinierung des behördlichen Ermessens durch den nationalen Gesetzes- oder Verordnungsgeber widerspricht dem Unionsrecht. Dies hat naturgemäß auch Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage, wenngleich sich diese stark von der deutschen Rechtslage unterscheidet.
Mehr dazu in Kürze!
Mit uns kommen Sie mit Hochspannung durch die Energiewende! Der 360°EE-Newsletter sorgt regelmäßig für frischen Wind in Ihrem E-Mail-Postfach. Einfach anmelden und mit einem Klick zur Erleuchtung! Natürlich auch jederzeit wieder abbestellbar.
Wir haben uns für Sie die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt genauer angesehen.
Entwirrung der Energiewende – mit Haslinger / Nagele sicher durch den Umbruch. Unsere Leistungen im Überblick.
Shell muss seine Emissionen doch nicht reduzieren, urteilt ein niederländisches Gericht. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil?