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Die Taube auf dem Dach – neue PV-Förderungen!

Johannes Hartlieb | 21.03.2023

moerschy on pixabay

Die Bundesregierung hat es Anfang des Jahres bereits angekündigt, nun wird es Wirklichkeit – neue Photovoltaik-Förderungen bekommt das Land!

Am 23. März 2023 wird es wieder so weit sein, ein neuer Call für die EAG-Investitionszuschüsse startet. Ab 17:00 können Anträge eingereicht werden, wobei für die erste Runde EUR 250 Mio. zur Verfügung stehen. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet.

Die novellierte Investitionszuschüsse-Verordnung bringt einige Neuerungen mit sich:

  • Grundsätzlich muss der Förderantrag unverändert vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzrechts besteht davon eine Ausnahme, sie können den Antrag auch nach Beginn der Arbeiten einbringen. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem April 2022 liegen.
  • Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
  • Auch die weiteren Fördercalls im Jahr 2023 wurden festgelegt: 14.6.2023 – 28.6.2023 (Kategorien A bis D), 23.8.2023 – 6.9.2023 (Kategorien A und B), 9.10.2023 – 23.10.2023 (Kategorien A bis D)

Die alternative Förderschiene über den Klima- und Energiefonds für Privatpersonen mit PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kW besteht auch im Jahr 2023 (vorerst) weiter. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, erfolglose Anträge werden automatisch weitergeleitet.

Alle wesentlichen Infos finden sich auf der Website der neu eingerichteten EAG-Förderabwicklungsstelle bzw. auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb

Dr. Johannes Hartlieb, BSc ist Rechtsanwalt und auf Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht spezialisiert.


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