Zum Hauptmenü Zum Inhalt

Die UN-Klimakonferenz in Glasgow

Christoph Juricek | 29.11.2021

Rettungsring | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher
Illustration: Karl-Heinz Wasserbacher

Ursprünglich hätte die UN-Klimakonferenz „COP26“ bereits im November 2020 stattfinden sollen, 5 Jahre nach Abschluss des berühmten Pariser Klimaabkommens vom 12. Dezember 2015. Leider hat die COVID-19-Pandemie sogar die globale Klimakrise erstarren lassen und eine Vertagung gefordert. Das hat neben den „klassischen“ Hürden wie Kohleausstieg, Treibhausgasreduktion und Finanzhilfen für besonders betroffene Länder, eine neue, zusätzliche Herausforderung in den Vordergrund gerückt: Die Zeit.

Diese kleinen Schritte in die richtige Richtung finden sich im Glasgow Climate Pact wieder und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Wissenschaft und Dringlichkeit

Alarmiert und besorgniserregt wurde zunächst festgehalten, dass menschliche Aktivitäten zum Stichtag der Klimakonferenz eine globale Erderwärmung von 1.1 °C herbeigeführt haben und die Auswirkungen bereits in allen Regionen zu spüren sind. Diese Tatsache unterstreicht die Dringlichkeit, die Ambitionen und Maßnahmen insbesondere in den drei entscheidenden Bereichen (1) laufende Anpassung der Klimaziele, (2) Milderung der Klimafolgen und (3) Finanzierung sämtlicher Maßnahmen, noch in diesem Jahrzehnt massiv zu beschleunigen.

Anpassung

Die laufende Anpassung der Klimaziele und der zu ergreifenden Maßnahmen ist notwendig, weil klimatische Veränderungen (und damit einhergehend Wetterextreme) mit jedem weiteren Temperaturanstieg exponentiell zunehmen. Aus diesem Grund sollen die Vertragsparteien die Klimafinanzierung, den Kapazitätsaufbau und den Technologietransfer weiter aufstocken und an die wandelnden Gegebenheiten anpassen. Die Anpassungsmaßnahmen sollen auch in die lokale, regionale und nationale Planung einfließen. Besonders hervorgehoben wurde die wichtige Rolle der Industriestaaten, Entwicklungsländern in diesem Bereich unter die Arme zu greifen.

Milderung

Während im Pariser Klimaabkommen noch von einer Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 C° und möglichst 1.5 C° die Rede war, setzte sich nun die strengere Zielvorgabe durch. Die Verhandlungsstaaten haben sich in weiterer Folge auch auf konkrete Maßnahmen zur Milderung der Klimafolgen und Verhinderung höherer Temperaturanstiege geeinigt. Beispielhaft zu nennen sind die Reduktion der globalen Kohlendioxidemissionen um 45 % bis 2030 oder der reduzierte Einsatz von Methan. Von besonderer Bedeutung ist der Entschluss, dass keine weitere Verwendung ineffizienter fossiler Brennstoffe angestrebt wird und ein stufenweiser Abbau der Kohleenergie erfolgt. Letztlich kommt auch dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung der Natur und anderer Ökosysteme eine tragende Rolle dabei zu.

Finanzierung, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau für Anpassung und Milderung

Die laufende Anpassung der Klimaziele und die erfolgreiche Milderung der Klimafolgen muss global umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollen Industriestaaten Finanzhilfen, Technologietransfers und Kapazitätsausbauten bereitstellen und damit Entwicklungsländern helfen, die Verpflichtungen dieser Vereinbarung kontinuierlich verfolgen zu können. Zahlreiche Industriestaaten haben sich deshalb zur Erhöhung der Finanzierungsbeiträge verpflichtet, um das Ziel von EUR 100 Mrd. in den kommenden Jahren zu erreichen. Nicht nur gegenwärtige und zukünftige Kosten wurden thematisiert. Im Rahmen des Klimaabkommens wurde auch anerkannt, dass mit dem Klimawandel bereits beträchtliche Schäden einhergegangen sind und davon auszugehen ist, dass diese weiter steigen werden. Auf eine Verpflichtung bzw. einen Mechanismus zum Ersatz dieser Schäden konnte man sich allerdings noch nicht einigen.

Das Regelbuch zum Pariser Klimaabkommen 2015

Im Rahmen des COP26 wurde letztlich auch das Regelbuch zur konkreten Umsetzung des Pariser Klimaabkommens 2015 fertiggestellt. Die Vertragsstaaten werden ermutigt, im 5-Jahresrhythmus von ihren nationalen Klimaschutzzielen zu berichten. Außerdem konnte eine Einigung zu Artikel 6 erzielt werden. Es geht dabei um die Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen in ärmeren Ländern durch Staaten und Unternehmen. Diese sollen im Gegenzug die dadurch entstehenden Emissionseinsparungen gutgeschrieben bekommen.

Glasgow hat das 1,5-Grad-Limit wiederbelebt, es befindet sich jedoch immer noch auf der Intensivstation. Neue nationale Klimaziele und Initiativen hätten uns einen kleinen Schritt vorangebracht. Aber mit diesem Tempo ist das 1,5-Grad-Ziel verloren

Niklas Höhne, New Climate Institute (Köln)

Zusammenfassend…

… hat das kollektive Vorgehen an Substanz gewonnen. Die Vertragsstaaten kennen nun die Richtung und es wird sich weisen, wie ambitioniert die Maßnahmen umgesetzt und laufend angepasst werden. Entscheidend für den Gesamterfolg wird auch das kollektive Verantwortungsbewusstsein der Industriestaaten sein, weil jede Kette letztlich nur die Summe ihrer einzelnen Glieder ist.

Niklas Höhne vom New Climate Institute in Köln hat das Ergebnis zeitgemäß zusammengefasst: „Glasgow hat das 1,5-Grad-Limit wiederbelebt, es befindet sich jedoch immer noch auf der Intensivstation. Neue nationale Klimaziele und Initiativen hätten uns einen kleinen Schritt vorangebracht. Aber mit diesem Tempo ist das 1,5-Grad-Ziel verloren.“

Portrait Mann anonym | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Christoph Juricek

Mag. Christoph Juricek war von Oktober 2021 bis September 2022 als Rechtsanwaltsanwärter bei Haslinger / Nagele tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Kartell-, Vergabe- und Energierecht.


Energiemangel? Der 360°EE-Newsletter lädt Sie auf!

Mit uns kommen Sie mit Hochspannung durch die Energiewende! Der 360°EE-Newsletter sorgt regelmäßig für frischen Wind in Ihrem E-Mail-Postfach. Einfach anmelden und mit einem Klick zur Erleuchtung! Natürlich auch jederzeit wieder abbestellbar.

Newsletter Anmeldung