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EAG-Novelle ante portas!

Johannes Hartlieb | 05.12.2023

Bru-No on pixabay

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll – neuerlich – geändert werden. Es liegt ein Initiativantrag auf, der einige interessante Neuerungen bringt, im Nationalrat allerdings erst beschlossen werden muss.

Konkret stehen unter anderem die nachfolgenden – großteils unionsrechtlich determinierten – Änderungen im Raum:

  • First and foremost: Der Beginn der Arbeiten soll auch für gewerbliche Anlagen bereits vor der Antragstellung ermöglicht werden, ohne den Anspruch auf eine spätere Förderung zu verlieren. Ermöglicht wurde dies durch eine Anpassung der EU-Beihilferegeln. Die textliche Ausgestaltung steht noch aus, eine Anpassung der einschlägigen Verordnungen wird notwendig sein.
  • Energie in Form von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs (wir haben berichtet) wird für Förderungen (und nationale Anrechnungen) nur dann berücksichtigt, wenn sie die – überwiegend unionsrechtlich festgelegte – Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen erfüllt.
  • Bei innovativen PV-Anlagen soll die Förderhöchstgrenze auf 45 % der Investitionskosten gehoben werden (anstatt bisher 30 %).
  • Erweiterung der Berechnungsmethodik des Marktpreises für eingespeisten Strom bei der OeMAG: Zur Festlegung des Marktpreises soll neben der bestehenden Berechnungsmethode zusätzlich der tatsächlich erwirtschaftbaren Day-Ahead-Preis einfließen, um marktnäher zu sein.

Ein rascher Beschluss wäre wünschenswert, um die Änderungen möglichst rasch in Kraft setzen zu können. Gerade die „Entschärfung“ des Arbeitsbeginns als Förderzäsur wäre für alle Projektwerber eine wesentliche Erleichterung!

Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb

Dr. Johannes Hartlieb, BSc ist Rechtsanwalt und auf Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht spezialisiert.


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