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Bei Rot stehen, bei Grün gehen?

Johannes Hartlieb | 13.12.2021

Tsvetoslav Hristov on unsplash

Klimaschutz sichert Freiheit, Gerechtigkeit und nachhaltigen Wohlstand. Es gilt, die soziale Marktwirtschaft als eine sozialökologische Marktwirtschaft neu zu begründen […] Wir bringen neues Tempo in die Energiewende, indem wir Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg räumen. Schritt für Schritt beenden wir das fossile Zeitalter […]“

Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ hat die neue „Ampel-Koalition“ in Deutschland ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Bereits der eingangs zitierte Absatz auf Seite 5 des Koalitionsvertrags lässt erkennen, dass die neue Koalition bemüht ist, den Klimaschutz ins Zentrum ihrer politischen Bemühungen zu stellen und dabei auch vor durchaus pathetischen Formulierungen nicht zurückschreckt. Die Kommentatoren sind sich dabei nicht ganz einig, ob es sich beim Koalitionsvertrag um ein revolutionäres Programm oder vielmehr um ein leicht verschärftes Weiter-so handelt. Wir haben uns die Pläne der neuen deutschen Regierung angesehen.

Klima- versus Artenschutz

Bereits zu Beginn des Koalitionsvertrags finden sich bemerkenswerte Ausführungen zum Klima- und Artenschutz (Seite 14, Hervorhebungen des Autors):

Für unsere gemeinsame Mission […] den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären. Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen.

Besondere Aufmerksamkeit erregt dabei der Begriff der „Regelvermutung„, der an die vor einigen Jahren geführte Diskussion zum österreichischen Standort-Entwicklungsgesetz erinnert. Angesprochen ist auch die seit langem geführte Diskussion um den Konflikt zwischen dem Erhalt der Biodiversität und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Eine Verringerung der Biodiversität durch derartige Energieprojekte soll unter anderem dadurch verhindert werden, dass beispielsweise PV-Anlagen primär auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden sollen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die in der oberösterreichischen PV-Strategie festgelegte Nachrangigkeit von PV-Freiflächenanlagen und die geringere Ökostromförderung derartiger Anlagen.

Erneuerbare Energien

Wir bringen neues Tempo in die Energiewende, indem wir Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg räumen.

„Ampel“-Koalitionsvertrag, Seite 5

Anknüpfend an die einleitenden Ausführungen im Koalitionsvertrag wird im Kapitel „Erneuerbare Energien“ festgelegt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt werden sollen. Bemerkenswert ist dabei die Formulierung, dass Erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse liegen und der Versorgungssicherheit dienen. Ebenso beachtlich ist die nachfolgende Ausführung, wonach es bei der Schutzgüterabwägung einen zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutralität befristeten Vorrang für Erneuerbare Energien geben soll.

Im Bereich von PV-Anlagen soll bis 2030 ein Ausbau von ca. 200 GW erfolgen, wobei auch innovative Solarenergie wie Agri- oder Floating-PV stärker genutzt werden soll. Für die Möglichkeit der Errichtung von Windenergie-Anlagen sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden, wobei der Konflikt zwischen Windkraftausbau und Artenschutz durch innovative technische Vermeidungmaßnahmen (Antikollisionssysteme) entschärft werden soll.

Darüber hinaus wird im Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zur Bürger-Energie abgelegt, welche als wichtiges Element für mehr Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus bezeichnet wird.

Gas und Wasserstoff

Wenig überraschend möchte die neue Koalition (grünen) Wasserstoff fördern. Herkömmliche Erdgaskraftwerke sollen zwar weiter gebaut werden, da Erdgas für eine Übergangszeit unverzichtbar sei. Allerdings sollen die zu bauenden Erdgaskraftwerke auf klimaneutrale Gase umgestellt werden können. Bemerkenswert ist auch, dass die neue deutsche Bundesregierung bis zur weitflächigen Verfügbarkeit von „grünem Wasserstoff“ eine technologieoffene Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik anstrebt.

Netze & Strommarktdesign

Wenig überraschend bekennt sich die neue deutsche Bundesregierung zum massiven Ausbau der Energienetze. Abermals wird dabei betont, dass es eine schnellere Abwicklung der Genehmigungsverfahren braucht. Dabei wird nicht nur die Systemstabilität, sondern auch die Notwendigkeit der Digitalisierung der Netze betont.

Strom- und Wasserstoffnetze sind das Rückgrat des Energiesystems der Zukunft. Für den massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen wir mehr Tempo und Verbindlichkeit beim Netzausbau auf allen Ebenen.

„Ampel“-Koalitionsvertrag, Seite 60

Energiepreise

Es ist bemerkenswert, dass die EEG-Umlage in Zukunft nicht mehr über den Strompreis finanziert, sondern in den Haushalt übernommen werden soll (in Österreich wird der Ökostrom-Förderbeitrag für 2022 ausgesetzt). Die dafür erforderlichen Mittel sollen einerseits direkt aus dem Budget, andererseits aus den Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen kommen. Daneben strebt die Ampel-Koalition nicht nur einen zweiten EU-Emissionshandel für die Bereiche Wärme und Mobilität (ETS 2) an, sondern auch eine Vereinheitlichung des Emissionshandels auf EU-Ebene für alle Sektoren bis 2030. Überdies sollen Maßnahmen gesetzt werden, damit der Zertifikatepreis nicht unter das derzeitige Niveau von ca. EUR 60/t fällt.

Fazit

Bereits diese Tour d’Horizon zeigt, dass das neue deutsche Klima- und Energieprogramm zwar zweifellos keine Revolution darstellt, über ein bloßes „Weiter-so“ jedoch deutlich hinausgeht. Sieht man von den Ausführungen zum Thema Klima- und Artenschutz und der dabei noch zu konkretisierenden „Regelvermutung“ ab, bleiben Überraschungen zwar aus. Gerade die geplante Einführung eines umfassenden Emissionshandelssystems lässt jedoch den Willen zur politischen Gestaltung, die nicht vor starken Markteingriffen zurückschreckt (CO2-Mindestpreis), erkennen. Die neue deutsche Regierung verdeutlicht, dass sie die Vorreiterrolle Deutschlands beim Klimaschutz in der EU nicht aufgeben, sondern ausbauen möchte.

Johannes Hartlieb

Johannes Hartlieb

Dr. Johannes Hartlieb, BSc ist Rechtsanwalt und auf Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht spezialisiert.


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