Energiegemeinschaften: Frühzeitige Überlegungen zur Rechtsdurchsetzung
Wir beleuchten schon jetzt mögliche Strategien zur praktischen Durchsetzung Ihrer Ansprüche aufgrund der verfassungswidrigen Fördergrenze von 50 %.
Hartlieb, Kitzmüller, Laimgruber, Nigmatullin| 04.01.2022